Globaler Leitfaden für internationale Rechnungen & Umsatzsteuer / Reverse Charge
B2B-Exportsteuerbefreiungen, EU-Umkehrung der Steuerschuldnerschaft und Nullsatz-Rechnungen
Die Rechnungsstellung an internationale B2B-Kunden erfordert die Einhaltung grenzüberschreitender Umsatzsteuervorschriften. In der EU unterliegen Dienstleistungen an nicht ansässige Unternehmen dem Reverse-Charge-Verfahren. Der Rechnungsaussteller berechnet 0% USt und fügt den Vermerk hinzu: 'Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (§ 13b UStG)'.
Außerhalb der EU wenden die meisten Länder Exportsteuerbefreiungen für Dienstleistungen an Unternehmen im Ausland an. Unser USt-Rechner wendet automatisch das korrekte Regime basierend auf Verkäuferland, Käuferland und Transaktionstyp an.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich beim Stellen einer Rechnung an einen ausländischen B2B-Kunden USt berechnen?
Im Allgemeinen nein. Grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungsexporte werden mit 0% USt unter Exportsteuerbefreiungen oder dem Reverse-Charge-Verfahren fakturiert.